Private Equity
(PE) ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Investitionen in das Eigenkapital nicht börsennotierter Unternehmen. Als alternative Anlage für institutionelle Investoren hat Private Equity in den USA und Großbritannien eine lange Historie und ist dort im Rahmen der Portfoliodiversifikation ein häufig genutztes Instrument.
Die Investoren von PE-Investitionen sind institutionelle Anleger wie Versicherungsgesell-schaften, Pensionskassen und Staatsfonds, aber auch Banken, die historisch eine große Allokation in Private Equity eingenommen haben, oder Unternehmen der Realwirtschaft.
„Private“ steht für den nicht öffentlichen Charakter der Anlageklasse. Das Gegenstück dazu bildet „Public Equity“, die Finanzierung über Eigenkapital, das an öffentlichen Börsen in Form von Aktienkapital aufgenommen wird.
„Equity“ unterstreicht den Eigenkapitalcharakter von Private Equity. Während Fremd-kapital, welches Unternehmen von Banken als Darlehen zur Verfügung gestellt wird, eine feste Verzinsung erhält, nimmt Eigenkapital uneingeschränkt am Gewinn und Verlust eines Unternehmens teil.
Der Eigenkapitalinvestor obliegt einem höheren Gewinnpotential. Er profitiert bei der positiven Entwicklung weit über der dem Fremdkapitalgeber gewährten Verzinsung. Daneben wird von PE aber auch durchaus Fremdkapital, wie z,B, Nachrangdarlehen, zur Verfügung gestellt. Die Manager einer PE-Gesellschaft leisten neben der reinen Finanzinvestition oftmals auch Management-unterstützung. Diese kann dazu beitragen, das finanzierte Unternehmen organisatorisch und strukturell besser aufzustellen.
Insbesondere bei jungen Unternehmen, die möglicherweise über eine geringe Managementexpertise verfügen, kann dies der Fall sein. PE spielt in Deutschland eine sehr wichtige Rolle. Vor allem der ausgeprägte Mittelstandssektor kann von dieser alternativen Kapitalbeschaffung profitieren. Aber auch kleine Unternehmen, die keine Kredite zur Finanzierung erhalten würden, können sich mittels PE Kapital beschaffen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und ein Gesetz über Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften (UBGG) erlassen, um die Kapitalausstattung der Unternehmen zu unterstützen.
Darin wird die Unternehmensbeteiligungs-gesellschaft als Unternehmen beschrieben, das anderen Unternehmen durch Übernahme oder Beteiligung Kapital zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wurde auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahre 2005 der High-Tech Gründerfonds zur Förderung junger Technologieunternehmen gegründet.